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   VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92   

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VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92 (https://dejure.org/1995,8051)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 29.11.1995 - 4 K 1275/92 (https://dejure.org/1995,8051)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 29. November 1995 - 4 K 1275/92 (https://dejure.org/1995,8051)
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  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92
    Durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ist den Gemeinden grundsätzlich ein alle örtlichen Angelegenheiten umfassender Aufgabenbereich ("Allzuständigkeit", vgl. BVerfGE 1, 167, 175; 8, 122, 134) als auch die Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich (vgl. BVerfGE 17, 172, 181; 6, 19, 22) zuerkannt.

    Nicht aber sind den Gemeinden die Selbstverwaltungsrechte in ihren Einzelheiten verbürgt (BVerfGE 1, 167, 165).

    Vielmehr sind Beschränkungen der Selbstverwaltung der Gemeinden mit Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG vereinbar, wenn sie deren Kernbereich ("Wesensgehaltstheorie") unangetastet lassen (BVerfGE 1, 167, 175, 178; 7, 358, 365).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92
    Denn selbst wenn dies der Fall sein sollte, so schützt dieses Grundrecht jedenfalls nicht das Privateigentum, sondern das Eigentum Privater (vgl. BVerfGE 61, 82, 109).

    Auch soweit die Klagepartei geltend macht, sie werde durch den angegriffenen Bescheid in ihren fiskalischen Interessen berührt, die außerhalb des Bereichs der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben als Hoheitsträgerin liegen, steht ihr der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG nicht zu (ausführlich: Sasbach-Wyhl-Entscheidung des BVerfGE 61, 82, 105 ff.).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92
    Die Klägerin ist als Selbstverwaltungskörperschaft hingegen selbst Träger öffentlicher Gewalt und insofern Teil des Staates (vgl. BVerfGE 21, 362, 370).

    Denn vorliegend ist verfügungsberechtigt eine Selbstverwaltungskörperschaft, die im Verhältnis zum Bürger immer als Teil des Staates auftritt (vgl. BVerfGE 21, 362, 370).

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92
    Der Gesetzgeber darf dieses Recht nicht aufheben und die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten nicht den Staatsbehörden übertragen; ebensowenig ist er berechtigt, die Selbstverwaltung derart einzuschränken, daß sie innerlich ausgehöhlt wird, die Gelegenheit zu kraftvoller Betätigung verliert und nur noch ein Scheindasein führen kann (BVerfGE 22, 180, 204).
  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92
    Durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ist den Gemeinden grundsätzlich ein alle örtlichen Angelegenheiten umfassender Aufgabenbereich ("Allzuständigkeit", vgl. BVerfGE 1, 167, 175; 8, 122, 134) als auch die Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich (vgl. BVerfGE 17, 172, 181; 6, 19, 22) zuerkannt.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92
    Das Eigentum der Klägerin ist deshalb verfassungsrechtlich nicht durch Art. 14 GG , sondern nur im Rahmen der Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG geschützt, also insoweit, als es Gegenstand und Grundlage kommunaler Betätigung ist (BVerwG, Urt. v. 24.11.1994 - 7 C 25.93 - BayVBl. 1995, 376, 378).
  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92
    Durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ist den Gemeinden grundsätzlich ein alle örtlichen Angelegenheiten umfassender Aufgabenbereich ("Allzuständigkeit", vgl. BVerfGE 1, 167, 175; 8, 122, 134) als auch die Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich (vgl. BVerfGE 17, 172, 181; 6, 19, 22) zuerkannt.
  • BVerwG, 20.10.1994 - 7 KSt 5.94

    Streitwertbestimmung bei Ansprüchen auf Rückübertragung des Eigentums nach dem

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92
    Dabei hat die Kammer das für die Bestimmung des Streitwertes maßgebliche Interesse der Klägerin an der begehrten Entscheidung des Gerichts in Höhe des zwischen der Klägerin und den Beigeladenen zu 3) und 4) im notariellen Vertrag vom 12.12.1991 vereinbarten Kaufpreises als Anhaltspunkt für den Verkehrswert des streitgegenständlichen Grundstücks zugrundegelegt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20.10.1994 - BVerwG 7 KSt 5.94 -).
  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92
    Entscheidend ist, ob eine Norm dem Schutz des Betroffenen zu dienen bestimmt ist und die Förderung seiner Interessen nicht lediglich als Rechtsreflex zur Folge hat (vgl. BVerfGE 31, 33, 39).
  • BVerfG, 13.11.1956 - 1 BvR 513/56

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92
    Durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ist den Gemeinden grundsätzlich ein alle örtlichen Angelegenheiten umfassender Aufgabenbereich ("Allzuständigkeit", vgl. BVerfGE 1, 167, 175; 8, 122, 134) als auch die Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich (vgl. BVerfGE 17, 172, 181; 6, 19, 22) zuerkannt.
  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvL 25/56

    Wesensgehaltsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG - Bestimmung "oberster

  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93

    Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit - Restitutionsausschluß -

  • VG Chemnitz, 12.04.1995 - 4 K 2271/94
  • VG Chemnitz, 15.03.1995 - 4 K 3988/93
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